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Allgemeine Geschäftsbedinungen für Werbemittel

1.Grundlagen
Das Internet Auktionshaus www.beraday.com (nachfolgend "Beraday") unterhält im Internet einen Dienst, der es anderen Unternehmen und privat Personen ermöglicht, Internetwerbung aller Art innerhalb eines von Beraday verwalteten Plattform (nachfolgend "www.beraday.com") zu betreiben. 

2.Beteiligte
Am Beraday-Werbeprogramm sind Werbe-Partner, Endkunden und Beraday beteiligt. Werbe-Partner sind natürliche und juristische Personen, die ihre Waren und Dienstleistungen mittels Werbemitteln (Banner, Links u.ä. nachfolgend als "Werbefläche" bezeichnet) vermarkten und vertreiben.
Endkunden sind natürliche und juristische Personen, die www.beraday.com benutzen und im Internet Waren und Dienstleistungen aller Art einkaufen oder verkaufen. Beraday stellt Ihren Werbe-Partnern Werbeflächen zur Verfügung.  

3.Vertragsgegenstand
Die Teilnahme am Beraday-Werbevertrag richtet sich ausschließlich nach diesen Nutzungsbedingungen. Für die weiterreichenden Leistungen von Beraday, wie z.B. Sonderleistungen, Rabatte uzw. sind gesonderte Verträge zu schließen. 

4.Teilnahme am Beraday-Werbevertrag
4.1. Werbe-Partner und Betreiber sind zur Teilnahme am Beraday-Werbevertrag berechtigt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind. Ein Anspruch auf Zulassung zum Beraday-Werbevertrag besteht nicht. Voraussetzung für die Teilnahme am Beraday-Werbevertrag ist die ausdrückliche Zulassung der Teilnehmer durch Beraday. Hierzu müssen sich die Teilnehmer bei Beraday anmelden und die von Beraday abgefragten Daten im Beraday Registrierungsformular vollständig und richtig angeben. Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten der Teilnehmer, sind diese verpflichtet, die ursprünglichen Angaben gegenüber Beraday unverzüglich zu korrigieren. Der Vertrag und somit die Zulassung am Beraday-Werbevertrag kommt unter Einbeziehung dieser Nutzungsbedingungen durch den Zugang eines Bestätigungsschreibens mit genauem Preis- und Terminangaben per E-Mail oder Fax, von Beraday bei den Werbe-Partnern zustande. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen im Sinne von §§ 16 und 18 UStG sind nach § 14 UStG verpflichtet, ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer und das zuständige Finanzamt Beraday innerhalb der Kontaktinformationen mitzuteilen.

4.2. Die Werbe-Partner sind verpflichtet diese Bestätigung selber auszudrucken und unterschrieben oder abgestempelt zurück an Beraday per Post oder per Fax zu senden.  

4.3. Die Möglichkeit zur Teilnahme am Beraday-Werbevertrag richtet sich nach der Kapazität des Beraday-Werbeprogramms. Ein Anspruch der Teilnehmer auf unbegrenzten Zugang am Beraday-Werbevertrag besteht nicht.

4.4.Die Werbe-Partner gewährleisten, daß die von ihnen übermittelten Daten nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union verstoßen. Unzulässig sind danach insbesondere Inhalte, die Rechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- oder Marken echter Dritter verletzten, die staatsgefährdender, gewaltverherrlichender, pornographischer oder jugendgefährdender Natur sind sowie sämtliche Eingaben, die Viren, Trojanische Pferde oder andere ähnliche Programme enthalten, die geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen oder zu löschen.
Soweit Beraday wegen derartiger Inhalte Ansprüche Dritter ausgesetzt wird, stellt der verursachende Teilnehmer Beraday von diesen Ansprüchen frei.

4.5.Der Versuch, das Beraday-System auf irgendeine Art und Weise zu manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des Teilnehmers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf das erworbene Guthaben. 

5.Gewährleistung und Haftung
5.1.Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung zwischen den Werbe-Partnern und Beraday, die in den Verantwortungsbereich von Werbe-Partner fallen, wird Werbe-Partner alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit des Beraday-Werbevertrag wiederherzustellen.  

5.2. Beraday übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts der von den Werbe-Partnern abgegebenen Informationen und Erklärungen, für die Qualität und Gebrauchsfähigkeit der Waren und Dienstleistungen der Werbe-Partner, für die Eignung zu einen bestimmten Zweck sowie dafür, daß diese Leistungen keine Rechte Dritter verletzen. Beraday haftet nicht für Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der Teilnehmerangaben entstehen. 

5.3. Beraday ist für den gesamten Inhalt von Websites Dritter auf die in direkter oder indirekter Weise auf die Website von Beraday verwiesen wird, nicht verantwortlich. Beraday ist des weiteren für keinerlei Schäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit der Fehlerhaftigkeit von Software und Hardware oder Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit, bzw. der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstehen. Dies gilt nicht, soweit die Schäden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Beraday zurückzuführen sind.

5.4.Auch im Übrigen wird die Haftung von Beraday auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die Schadensersatzpflicht für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Höhe der Schadensersatzpflicht von Beraday wird auf die durchschnittliche monatliche Vergütung aus dieser Vereinbarung beschränkt, wenn Beraday nicht wegen Vorsatz haftet.  

5.5.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche auf Schadensersatz, aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. 

5.6. Einer Pflichtverletzung von Beraday steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. 

6.Abgabe der Dateien und Unterlagen für Werbekampagnen
6.1.Wenn beim Eingang der richtigen Daten für die Werbekampane nicht klar ist, wann diese veröffentlicht werden soll, wird diese zum nächsten freien Termin veröffentlicht. Wenn der Werbe-Partner die Werbekampane mit dem falschem Werbemittel bestellt, dürfen diese an die nächst möglichen Werbemittel angepast werden, und werden auch so kalkuliert.
 

6.2.Für rechzeitige und fehlerlose Abgabe alle Dateien und Unterlagen beim beraday ist der Werbe-Partner verantwortlich. Diese müssen spätestens bis 7 Arbeitstage vor der Veröffentlichung der Werbekampane beim webmaster@beraday.com sein. 

6.3.Alle Unterlagen zur Änderung der Werbekampane, mus der Werbe-Partner spätestens 4 Arbeitstage vor der Veröffentlichung an webmaster@beraday.com senden. Bei Nichteinhaltung dieser Termine ist Beraday nicht verantwortlich für eine rechzeitige Änderung und kann diese zum nächst möglichen Termin realisieren 

7.Verwendung von Informationen und Daten
7.1.Die Verwendung persönlicher Daten von den Werbe-Partnern zu anderen Zwecken, insbesondere zu gewerblichen und Werbezwecken, die nicht im Zusammenhang mit den Beraday-Werbevertrag stehen, ist untersagt. 

7.2.Die vom Werbe-Partner zur Verfügung gestellten Werbemittel dürfen auf der Werbefläche nicht designspezifisch, inhaltlich oder technisch verändert oder anderweitig bearbeitet oder an Dritte weitergegeben werden.  

7.3.Beraday ist berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen. Beraday wird hierbei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten. Beraday ist insbesondere berechtigt, Teilnehmerdaten im Rahmen der Pflege des Beraday-Programms zu veröffentlichen und weiterzuleiten und diese im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen den berechtigten Stellen mitzuteilen. Die Weiterleitung von Teilnehmerdaten durch Beraday zur Marktforschungszwecken erfolgt nur nach Einwilligung durch die Teilnehmer. 

8.Laufzeit / Kündigung
8.1.Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen.  

8.2.Die Werbe-Partner können diesen Vertrag gegenüber Beraday, mit Einhaltung einer Frist von 30 Tage, per E-Mail, Fax, oder mittels Briefes kündigen. Bis zur Kündigung werden Vergütungen durch Werbe-Partner noch an Beraday bezahlt.  

8.3.Bestehende Guthaben werden mit Vertragsbeendigung entsprechend der Gebührenliste an die Teilnehmer gutgeschrieben. Bei Auszahlung nimmt sich Beraday das Recht von diese Summe 30% abzuziehen. 

9.Sonstiges
9.1.Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern dem keine zwingenden internationalen Vereinbarungen oder zwingendes nationales Recht entgegenstehen. Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag ist Berlin. 

9.2 Mit der Anmeldung erkennen die Werbe-Partner die Teilnahmebedingungen von Beraday in der jeweils neuesten Fassung als maßgeblich an. Über Änderungen der Teilnahmebedingungen werden die bereits zugelassenen Teilnehmer durch E-Mail benachrichtigt. Widerspricht der Teilnehmer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb 7 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Teilnehmer wird hiermit widersprochen. 

9.3.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht wirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die unwirsame Regelung ist von Beraday durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung soweit wie möglich entspricht, soweit die Unwirksamkeit nicht auf § 307 BGB beruht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken. 

10.Zahlungsvereinbarung
10.1.Preis wird kalkuliert nach der gültigen Beraday Preisliste. Diese ist fester Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. 

10.2.Die Rechnung wird 14 Tage nach Beendigung der Werbekampagne oder 14 Tage nach Ende der Kalendarmonats dem Teilnehmer zugesandt. Diese Rechnung wird innerhalb von 5 Arbeitstagen zur Zahlung fällig.

10.3.Bei Bestellung einer Werbekampagne über mehrere Monate, wird die Rechnung immer zum Ende des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig.

10.4.Im Fall eines Zahlungsverzuges, ist beraday berechtigt dem Teilnehmer eine Mahngebühr von 0,5% aus der Schuldsumme zu berechnen.

10.5.Neukunden müssen den fälligen Rechnungsbetrag im Voraus leisten. Bei Werbekampagnen von mehr als 3 Monaten, hat der Neukunde 50 % der Rechnungssumme im Voraus zu leisten. Der restliche Betrag wird 14 Tage nach Ende der Werbekampagne fällig.
Bei Neukunden muß der fällige Betrag mindestens 3 Tage vor Veröffentlichung der Werbekampagne, auf dem Konto von beraday gut geschrieben sein. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug kommen, wird die Werbekampagne erst nach Zahlungseingang, zum nächst möglichen Termin freigeschaltet. 

11.Storno Gebühren
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1.1.Der Werbekunde kann vom Vertrag innerhalb von 48 h vor Schaltung der Werbekampagne zurücktreten. In diesem Fall wird beraday dem Werbekunden 10% des Rechnugnsbetrages als Stornogebühren in Rechnung stellen. 

11.2.Bei Stornierun des Vertrages, bei einer laufenden Werbekampagane, wird beraday dem Werbepartner 50% der Rechnungssumme als Stornogebühren in Rechnung stellen. 

12. Reklamation
Eine kostenfreie Reklamation der Werbekampagne muß innerhalb von 3 Tagen nach Werbestart schriftlich bei beraday eingehen.
Eine Reklamation durch ein schludhaftes Verhalten durch beraday, wird dem Werbepartner ein neue Werbekampagne in gleicherwertiger Form und Zeit zur Verfügung gestellt.


Stand: 01.01.2005



 

 
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