Allgemeine
Geschäftsbedinungen für Werbemittel
1.Grundlagen
Das Internet Auktionshaus www.beraday.com (nachfolgend "Beraday")
unterhält im Internet einen Dienst, der es anderen Unternehmen und
privat Personen ermöglicht, Internetwerbung aller Art innerhalb
eines von Beraday verwalteten Plattform (nachfolgend
"www.beraday.com") zu betreiben.
2.Beteiligte
Am Beraday-Werbeprogramm sind Werbe-Partner, Endkunden und Beraday
beteiligt. Werbe-Partner sind natürliche und juristische Personen,
die ihre Waren und Dienstleistungen mittels Werbemitteln (Banner,
Links u.ä. nachfolgend als "Werbefläche" bezeichnet) vermarkten und
vertreiben. Endkunden sind natürliche und juristische Personen, die
www.beraday.com benutzen und im Internet Waren und
Dienstleistungen aller Art einkaufen oder verkaufen. Beraday stellt
Ihren Werbe-Partnern Werbeflächen zur Verfügung.
3.Vertragsgegenstand
Die Teilnahme am Beraday-Werbevertrag richtet sich ausschließlich
nach diesen Nutzungsbedingungen. Für die weiterreichenden Leistungen
von Beraday, wie z.B. Sonderleistungen, Rabatte uzw. sind gesonderte
Verträge zu schließen.
4.Teilnahme am Beraday-Werbevertrag 4.1. Werbe-Partner und Betreiber sind zur Teilnahme am
Beraday-Werbevertrag berechtigt, wenn sie mindestens 18 Jahre alt
und voll geschäftsfähig sind. Ein Anspruch auf Zulassung zum
Beraday-Werbevertrag besteht nicht. Voraussetzung für die Teilnahme
am Beraday-Werbevertrag ist die ausdrückliche Zulassung der
Teilnehmer durch Beraday. Hierzu müssen sich die Teilnehmer bei
Beraday anmelden und die von Beraday abgefragten Daten im Beraday
Registrierungsformular vollständig und richtig angeben.
Ändern sich die bei der Anmeldung angegebenen Daten der Teilnehmer,
sind diese verpflichtet, die ursprünglichen Angaben gegenüber
Beraday unverzüglich zu korrigieren. Der Vertrag und somit die
Zulassung am Beraday-Werbevertrag kommt unter Einbeziehung dieser
Nutzungsbedingungen durch den Zugang eines Bestätigungsschreibens
mit genauem Preis- und Terminangaben per E-Mail oder Fax, von
Beraday bei den Werbe-Partnern zustande. Umsatzsteuerpflichtige
Unternehmen im Sinne von §§ 16 und 18 UStG sind nach § 14 UStG
verpflichtet, ihre vom Finanzamt erteilte Steuernummer und das
zuständige Finanzamt Beraday innerhalb der Kontaktinformationen
mitzuteilen.
4.2. Die Werbe-Partner sind verpflichtet diese Bestätigung selber
auszudrucken und unterschrieben oder abgestempelt zurück an Beraday
per Post oder per Fax zu senden.
4.3. Die Möglichkeit zur Teilnahme am Beraday-Werbevertrag richtet
sich nach der Kapazität des Beraday-Werbeprogramms. Ein Anspruch der
Teilnehmer auf unbegrenzten Zugang am Beraday-Werbevertrag besteht
nicht.
4.4.Die Werbe-Partner gewährleisten, daß die von ihnen übermittelten
Daten nicht gegen gesetzliche Vorschriften der Bundesrepublik
Deutschland oder der Europäischen Union verstoßen. Unzulässig sind
danach insbesondere Inhalte, die Rechte, insbesondere Urheberrechte,
Namens- oder Marken echter Dritter verletzten, die
staatsgefährdender, gewaltverherrlichender, pornographischer oder
jugendgefährdender Natur sind sowie sämtliche Eingaben, die Viren,
Trojanische Pferde oder andere ähnliche Programme enthalten, die
geeignet sind, Daten oder Systeme zu schädigen, heimlich abzufangen
oder zu löschen. Soweit Beraday wegen derartiger Inhalte Ansprüche Dritter ausgesetzt
wird, stellt der verursachende Teilnehmer Beraday von diesen
Ansprüchen frei.
4.5.Der Versuch, das Beraday-System auf irgendeine Art und Weise zu
manipulieren, führt automatisch zur sofortigen Sperrung des
Teilnehmers. Dadurch entfallen alle Ansprüche auf das erworbene
Guthaben.
5.Gewährleistung und Haftung
5.1.Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung zwischen
den Werbe-Partnern und Beraday, die in den Verantwortungsbereich von
Werbe-Partner fallen, wird Werbe-Partner alle angemessenen
wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich
die vollständige Verfügbarkeit des Beraday-Werbevertrag
wiederherzustellen.
5.2. Beraday übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit des Inhalts der von den Werbe-Partnern abgegebenen
Informationen und Erklärungen, für die Qualität und
Gebrauchsfähigkeit der Waren und Dienstleistungen der Werbe-Partner,
für die Eignung zu einen bestimmten Zweck sowie dafür, daß diese
Leistungen keine Rechte Dritter verletzen. Beraday haftet nicht für
Schäden, die aus der Fehlerhaftigkeit der Teilnehmerangaben
entstehen.
5.3. Beraday ist für den gesamten Inhalt von Websites Dritter auf
die in direkter oder indirekter Weise auf die Website von Beraday
verwiesen wird, nicht verantwortlich. Beraday ist des weiteren für
keinerlei Schäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit der
Fehlerhaftigkeit von Software und Hardware oder Schäden, die auf
Grund der mangelnden Verfügbarkeit, bzw. der einwandfreien
Funktionsweise des Internets entstehen. Dies gilt nicht, soweit die
Schäden auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von
Beraday zurückzuführen sind.
5.4.Auch im Übrigen wird die Haftung von Beraday auf grob
fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die
Schadensersatzpflicht für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
Die Höhe der Schadensersatzpflicht von Beraday wird auf die
durchschnittliche monatliche Vergütung aus dieser Vereinbarung
beschränkt, wenn Beraday nicht wegen Vorsatz haftet.
5.5.Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche auf Schadensersatz, aufgrund der Verletzung des Lebens,
des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten
(Kardinalpflichten). Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht
für Ansprüche aus Produkthaftung.
5.6. Einer Pflichtverletzung von Beraday steht die eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
6.Abgabe der Dateien und Unterlagen für Werbekampagnen 6.1.Wenn
beim Eingang der richtigen Daten für die Werbekampane nicht klar
ist, wann diese veröffentlicht werden soll, wird diese zum nächsten
freien Termin veröffentlicht. Wenn der Werbe-Partner die
Werbekampane mit dem falschem Werbemittel bestellt, dürfen diese an
die nächst möglichen Werbemittel angepast werden, und werden auch so
kalkuliert.
6.2.Für
rechzeitige und fehlerlose Abgabe alle Dateien und Unterlagen beim
beraday ist der Werbe-Partner verantwortlich. Diese müssen
spätestens bis 7 Arbeitstage vor der Veröffentlichung der
Werbekampane beim webmaster@beraday.com sein.
6.3.Alle
Unterlagen zur Änderung der Werbekampane, mus der Werbe-Partner
spätestens 4 Arbeitstage vor der Veröffentlichung an
webmaster@beraday.com senden. Bei Nichteinhaltung dieser Termine ist
Beraday nicht verantwortlich für eine rechzeitige Änderung und kann
diese zum nächst möglichen Termin realisieren
7.Verwendung von Informationen und Daten
7.1.Die Verwendung persönlicher Daten von den Werbe-Partnern zu
anderen Zwecken, insbesondere zu gewerblichen und Werbezwecken, die
nicht im Zusammenhang mit den Beraday-Werbevertrag stehen, ist
untersagt.
7.2.Die vom Werbe-Partner zur Verfügung gestellten Werbemittel
dürfen auf der Werbefläche nicht designspezifisch, inhaltlich oder
technisch verändert oder anderweitig bearbeitet oder an Dritte
weitergegeben werden.
7.3.Beraday ist berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu
verarbeiten, zu speichern sowie zu eigenen Zwecken zu nutzen.
Beraday wird hierbei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen
beachten. Beraday ist insbesondere berechtigt, Teilnehmerdaten im
Rahmen der Pflege des Beraday-Programms zu veröffentlichen und
weiterzuleiten und diese im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen den
berechtigten Stellen mitzuteilen. Die Weiterleitung von
Teilnehmerdaten durch Beraday zur Marktforschungszwecken erfolgt nur
nach Einwilligung durch die Teilnehmer.
8.Laufzeit
/ Kündigung
8.1.Der Vertrag wird auf bestimmte Zeit geschlossen.
8.2.Die
Werbe-Partner können diesen Vertrag gegenüber Beraday, mit
Einhaltung einer Frist von 30 Tage, per E-Mail, Fax, oder mittels
Briefes kündigen. Bis zur Kündigung werden Vergütungen durch
Werbe-Partner noch an Beraday bezahlt.
8.3.Bestehende
Guthaben werden mit Vertragsbeendigung entsprechend der
Gebührenliste an die Teilnehmer gutgeschrieben. Bei Auszahlung nimmt
sich Beraday das Recht von diese Summe 30% abzuziehen.
9.Sonstiges
9.1.Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland, sofern dem keine zwingenden internationalen
Vereinbarungen oder zwingendes nationales Recht entgegenstehen.
Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag ist Berlin.
9.2
Mit der Anmeldung erkennen die Werbe-Partner die
Teilnahmebedingungen von Beraday in der jeweils neuesten Fassung als
maßgeblich an. Über Änderungen der Teilnahmebedingungen werden die
bereits zugelassenen Teilnehmer durch E-Mail benachrichtigt.
Widerspricht der Teilnehmer den geänderten Bedingungen nicht
innerhalb 7 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so
werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Teilnehmer wird hiermit widersprochen.
9.3.Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht
wirksam sein oder ihre Wirksamkeit später verlieren, so wird
hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die
unwirsame Regelung ist von Beraday durch eine wirksame zu ersetzen,
die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung soweit wie
möglich entspricht, soweit die Unwirksamkeit nicht auf § 307 BGB
beruht. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.
10.Zahlungsvereinbarung
10.1.Preis
wird kalkuliert nach der gültigen Beraday Preisliste. Diese ist
fester Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese
Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer.
10.2.Die
Rechnung wird 14 Tage nach Beendigung der Werbekampagne oder 14 Tage
nach Ende der Kalendarmonats dem Teilnehmer zugesandt. Diese
Rechnung wird innerhalb von 5 Arbeitstagen zur Zahlung fällig.
10.3.Bei
Bestellung einer Werbekampagne über mehrere Monate, wird die
Rechnung immer zum Ende des jeweiligen Monats zur Zahlung fällig.
10.4.Im
Fall eines Zahlungsverzuges, ist beraday berechtigt dem Teilnehmer
eine Mahngebühr von 0,5% aus der Schuldsumme zu berechnen.
10.5.Neukunden müssen den fälligen Rechnungsbetrag im Voraus leisten.
Bei Werbekampagnen von mehr als 3 Monaten, hat der Neukunde 50 % der
Rechnungssumme im Voraus zu leisten. Der restliche Betrag wird 14
Tage nach Ende der Werbekampagne fällig. Bei Neukunden muß der fällige Betrag mindestens 3 Tage vor
Veröffentlichung der Werbekampagne, auf dem Konto von beraday gut
geschrieben sein. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug kommen, wird
die Werbekampagne erst nach Zahlungseingang, zum nächst möglichen
Termin freigeschaltet.
11.Storno Gebühren 11.1.Der
Werbekunde kann vom Vertrag innerhalb von 48 h vor Schaltung der
Werbekampagne zurücktreten. In diesem Fall wird beraday dem
Werbekunden 10% des Rechnugnsbetrages als Stornogebühren in Rechnung
stellen.
11.2.Bei Stornierun des Vertrages, bei einer laufenden
Werbekampagane, wird beraday dem Werbepartner 50% der Rechnungssumme
als Stornogebühren in Rechnung stellen.
12. Reklamation Eine kostenfreie Reklamation der Werbekampagne muß innerhalb von 3
Tagen nach Werbestart schriftlich bei beraday eingehen.
Eine Reklamation durch ein schludhaftes Verhalten durch beraday,
wird dem Werbepartner ein neue Werbekampagne in gleicherwertiger
Form und Zeit zur Verfügung gestellt.
Stand: 01.01.2005
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